Modl & Coll. - Rechtsanwälte in München, Bayern

Einrichtung and Rechtsanwalt   Humboldtstraße 23, München, Bayern 81543

Die Rechtsanwaltskanzlei Modl & Coll. begleitet Sie seid über 30 Jahren in zivilrechtlichen Anliegen. Von der Erstberatung zur strategischen Prozessberatung

Kontakte

Kategorien:
Einrichtung   Rechtsanwalt  

Adresse :
Humboldtstraße 23
München
Bayern 81543
Anweisungen bekommen

Telefon:

Rechtsanwälte Modl & Coll. Mehr als 30 Jahre Erfahrung.

Webseite :
ramodl.de

Zeigen Vakanz Modl & Coll. - Rechtsanwälte (Jobs)

Bewertung

1.00 /5

Basierend au 1 Bewertungen

Bewertung hinzufügen

Fotos

Bewertungen

Fügen Sie Ihre Bewertung hinzu. Ihr Feedback hilft Ihnen, Feedback und eine ehrliche Meinung über die firm Modl & Coll. - Rechtsanwälte
Dank Bewertungen erhalten die Menschen ehrliche Informationen. Wir machen Geschäfte besser!

  •  
    G Danado Hinzugefügt 17.01.2018
    Ich hatte Herrn Modl telefonisch kontaktiert in Bezug auf eine anwaltliche Haftungsache in Verbindung mit einem nachweislich fehlerhaft geführten Arzthaftungsprozess. Eine Mandatserteilung erfolgte nicht, noch gab es sonst irgendeine Vereinbarung oder Gespräch zu Kosten.
    Herr Modl bat mich, die Unterlagen einzureichen, was ich tat. Ebenfalls bat er mich, die auf seiner Internetseite eingestellte Mandatsvereinbarung zu unterschreiben und ihm zuzusenden.
    Nachdem ich auf seiner Internetseite gewahr wurde, dass Herr Modl in seiner Mandatsvereinbarung 0,50 € für alle Kopien der Schriftsätze nebst Anlagen verlangt – so etwas kann im Laufe eines Verfahrens Hunderte, gar Tausende von Euro kosten -, sowie die Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung extra berechnet (auch das können Kosten im vierstelligen Bereich sein) , zudem sich vorsorglich bereits im Falle von Auseinandersetzungen den Gerichtsstand München sichert, habe ich Herrn Modl gebeten, nicht tätig zu werden. Zu dem Zeitpunkt waren zu der Sache noch keine Leistungen erfolgt, noch gab es eine Mandatsvereinbarung oder Vollmacht.
    Gemäß geltender Rechtsprechung ist die Berechnung von 0,50 € für Kopien rechtswidrig-diese Leistungen werden gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit der Pauschale über 20 € Kopien und Telekommunikation abgerechnet - es sei denn, man trifft eine gesonderte Vereinbarung.
    Die Einholung der Deckungszusage von der Rechtschutzversicherung ist gemäß geltender Rechtsprechung eine kostenlose Serviceleistung des Anwalts-es sei denn man trifft diesbezüglich eine anderslautende gesonderte Vereinbarung.
    Gemäß geltender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegt auch der Anwalt der gerichtlichen Zuständigkeit nach § 12 ZPO, d. h. also am Wohnort des Beklagten, es sei denn es wird vorab eine anderslautende Vereinbarung gefällt.
    Daraufhin hat mich Modl über die gesamten Kosten des Mandats, zu dem es weder eine Vereinbarung gab, das von ihm auch nicht angenommen wurde und er in der Sache auch nicht eine einzige Zeile geschrieben hat noch mich in irgendeiner Weise beraten hätte, verklagt. Das ihm offensichtlich sehr wohlgesonnene Münchner Gericht hat entgegen jeglicher geltender Rechtssprechung geurteilt, dass meine Bitte, die Deckung bei meiner Rechtschutz einzuholen, bereits eine Beauftragung in der Sache darstellt. Massgeblich ist gemäss Gericht bereits die Übersendung der Unterlagen, was bereits auch ohne weitere Befassung mit derselben den vollen Gebührenanspruch begründet. Ich bin also ohne auch nur im Ansatz irgendeine Leistung bekommen zu haben auf Betreiben des H Modl auf die gesamten Kosten des Mandats- einen vierstelligen Betrag - verurteilt worden.
    Ich muss dringend jeden potentiellen Mandanten davor warnen, H Modl ohne vorherige schriftliche Vereinbarung zu den Kosten des Mandats inhaltlich zu kontaktieren, auch dringend davon Abstand zu nehmen, ohne vorherige Kostenvereinbarung telefonisch irgendeinen Sachverhalt anzusprechen oder gar Unterlagen einzureichen. Auch solte sich der portentielle Mandant bewusst sein, dass die Bitte um Einholung der Rechttschutz bei Hern Modl bereits die gesamten Kosten des Mandats nach sich zieht.
    H Modl verlangt ohne den Mandanten persönlich zu kennen, vorab eine unterschriebene Mandatsvereinbarung , deren Inhalt zu Kostenübernahmen und Gerichtsstand München den Mandanten in krasser Weise benachteiligt und nicht-es sei denn man trifft eine solche Vereinbarung- in Übereinstimmung ist mit der geltenden Rechtsprechung.
    Ich muss potentielle Mandanten dringend darauf hinweisen, dass ein Mandant gemäß geltender Rechtsprechung nicht verpflichtet ist, eine solche Mandatsvereinbarung zu unterschreiben, und die meisten Anwälte ohne Sondervereinbarung gemäss RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) arbeiten.

    PS. Der Kommentar des H. Modl bestätigt meinen Vortrag und darüber hinaus..
    Herr Modl hatte mir Raten- wohlbemerkt für Leistungen, die niemals erbracht wurden -, angeboten, die höher waren als das gesetzliche Soll; zudem wollte er für die Ratenvereinbarung zusätzliche Anwaltsgebühren.

Bewertung hinzufügen

Über ramodl.de

Rechtsanwälte Modl & Coll. Mehr als 30 Jahre Erfahrung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Modl & Coll. begleitet Sie seid über 30 Jahren in zivilrechtlichen Anliegen. Von der Erstberatung zur strategischen Prozessberatung

New version